Home Praxisprobleme Messen, Prüfen und Schutzmaßnahmen Wiederholungsprüfung an Tauchpumpe
Wir verwenden in unserer Firma eine Tauchpumpe, die vom Fachhandel verkauft wurde. Beim Kauf war es nicht ersichtlich, dass diese Pumpe nur für den Privatgebrauch bestimmt ist. Die Pumpe ist ein Schutzklasse-I-Gerät, welches über eine ca. 10 m lange, dreiadrige Zuleitung mit Schuko-Stecker verfügt. Das Gehäuse besteht aus Kunststoff, in dem sich ein Ansauggitter aus Edelstahl befindet. Der Schutzleiter hat nirgendwo eine Verbindung nach außen, um eine Prüfung des Schutzleiterwiderstandes im Rahmen der Wiederholungsprüfung zu ermöglichen. Erst nach Entfernen des Pumpensockels ist die Pumpenwelle zugänglich, die aber über die Lager nur schlechten Kontakt (ca. 1200 mΩ) zum internen Schutzleiter aufweist.
Wie soll nun hier eine fachgerechte Prüfung des Schutzleiterwiderstandes durchgeführt werden? Das Argument, das Gerät sei ja nicht für den gewerblichen Bereich gedacht, lasse ich nicht gelten. Auch ein Privatanwender kann einen E-Check durchführen lassen. Dabei wird das Gerät ja nach den gleichen Vorgaben geprüft.
A. R., Baden-Württemberg
Elektrotechniker-Meister; Öffentliche bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechniker Handwerk der HWK Stuttgart. VDS Sachverständiger für die Prüfung elektrischer Anlagen nach VDS 3602 und VDS Thermografiesachverständiger
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A. R. Baden-Württemberg 16.03.2021 09:35 Uhr
Erstmal Danke für Eure Antworten. Zur Anmerkung von A.H. aus Sachsen: Das Gerät hat auf dem Typenschild keine Kennzeichnung für ein schutzisoliertes Gerät nach Klasse 2, also muss ich von Schutzklasse 1 ausgehen. Außerdem habe ich ja bereits eine schlechte Schutzleiterverbindung zur Pumpenachse. Bei einer telefonischen Nachfrage beim Hersteller konnte man mir keine Lösung des Problems anbieten. Ich habe inzwischen die Tauchpumpe zerlegt, da es ja nur die Alternative gab, die Pumpe wegen fehlender Prüfmöglichkeit des Schutzleiters auszusondern. Dabei habe ich festgestellt, dass ein Teil vom Motorgehäuse aus Edelstahl vom Wasser umspült wird. Somit wäre eine Schutzleiterprüfung im Salzwasser möglich. Außerdem befindet sich unter dem abschraubbaren Handgriff eine Entlüftungsschraube für den Anschlussraum. Wenn man diese herausschraubt, kann man mit einem massiven Kupferdraht in den Anschlussraum einfahren und das Motorgehäuse kontaktieren. Dabei kann man dann einen Schutzleiterwiderstand von ca. 220 mOhm messen, was ja in diesem Fall ein optimaler Wert wäre. All das sind aber nur Notlösungen, auf die man nur kommt, wenn man das Gerät einmal komplett zerlegt. Eine metallische Fläche an der Gehäuseaußenseite, die fest mit dem Schutzleiter verbunden ist, wäre bei der Produktion des Geräts einfach umsetzbar. Ähnliche Fälle hatte ich auch schon bei der Prüfung eines Kaffee-Vollautomaten und Laptop-Netzteilen mit Schutzklasse 1. Offensichtlich gibt es hier eine Lücke in der Normung, die es den Herstellern erlaubt, Geräte auf den Markt zu bringen, die mit vertretbarem Aufwand nicht vollständig zu prüfen sind. Meiner Meinung nach sollte diese Norm im Hinblick auf die Prüfbarkeit unbedingt nachgebessert werden.
Zur Ergänzung zu den bereits gegebenen Ausführungen ein Zitat aus DGUV I 203 - 070: "7.2.1 Arbeitsmittel der Schutzklasse I Bei einigen elektrischen Arbeitsmitteln mit Schutzleiter und berührbaren leitfähigen Teilen, die nicht am Schutzleiter angeschlossen sind, wie z. B. bei einigen Tauchpumpen, Kaffeemaschinen, Monitoren oder Druckern, muss der niederohmige Durchgang des Schutzleiters nicht nachgewiesen werden. Die übrigen Messungen sind wie in Tabelle 3.1 für Schutzklasse I beschrieben durchzuführen."
Woher wird die Erkenntnis genommen, daß es sich um ein SK 1 Gerät handelt, bei beschriebenem Kunststoffgehäuse. In der Bedienungsanleitung ist dazu nichts angegeben. Es wird ein Schutzgrad IP X8 angegeben. Üblicherweise sind Tauchpumpen für den privaten Bereich SK II Geräte. Ob ein dreiadriges Kabel, gegebenenfalls mit Schukostecker Verwendung findet ist für die Einstufung als SK II Gerät nicht maßgebend, sondern die Angabe auf dem Gerät. SK 1 wäre dann nur die Zuleitung, die im Inneren des Gerätes gegebenenfalls auf eine nicht zugängliche isolierte Klemme geführt ist. In der Regel sind die aktiven Teile alle vergossen und isoliert. Bei SK 1 müßten von außen zugängliche, berührbare Teile, wie das Gitter in die Schutzmaßnahme einbezogen sein. Wenn man den Schutzleiter nicht direkt messen kann, muß man dann eine Ableitstrommessung machen und das eigentlich unter den beabsichtigten Betriebsbedingungen, d.h. unter Wasser.
Ein Schutzleiterwiderstand kleiner 0,4Ohm währe in diesem Fall angemessen. So ist die Frage schwierig zu beantworten, da besser an den Hersteller wenden. Ich bin die Bedienungsanleitung mal durchgegangen. Ein interessanten Punkt habe ich gefunden, der aber jetzt wenig mit der Frage zu tun hat. Auf der Seite Das Gerät darf nur an einer elektrischen Einrichtung gemäß DIN/VDE 0100, Teil 737, 738und 702 betrieben werden. Zur Absicherung muss ein Leitungs-Schutzschalter 10 A sowie ein Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Nennfehlerstrom von 10/30 mA installiert werden.
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